Justizrat Dr. jur. Matthias Weihrauch
RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Dr. Matthias Weihrauch wurde in Berlin geboren. Nach der Schulzeit in Salzwedel/Altmark, Altensteig/Schwarzwald und Backnang studierte er Rechtswissenschaften in München, Hamburg und Heidelberg. Nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung in Heidelberg war er neben dem Referendardienst wissenschaftlicher Hilfsassistent am Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg. 1968 erfolgte die Promotion zum Doctor iuris utriusque (Doktor beider Rechte) "magua cum laude". Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung 1969 in Stuttgart trat er am 01.01.1970 als Rechtsanwalt in die Kanzlei Dr. Wemmer und Dr. Niebergall in Kaiserslautern ein. Mit dem 01.01.1972 trat er die Nachfolge von Dr. Wemmer an und ist seitdem ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. 1997 wurde ihm die Berechtigung erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Daneben engagierte und engagiert sich Dr. Weihrauch in vielfältiger Weise berufspolitisch. Von 1985 - 2007 gehörte er ununterbrochen dem Vorstand der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken an und war von 1993 - 2007 ununterbrochen deren Präsident; 2007 verlieh ihm der Vorstand der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken den Titel "Ehrenpräsident". Von 1996 bis September 2003 war er (daneben) Vizepräsident der Bundesrechts-anwaltskammer. Von 1987 - 2006 war er ununterbrochen Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Von 1979 bis 1993 war er ferner Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz und hat in diesen Jahren im zweiten Staatsexamen Strafrecht und Strafprozessrecht geprüft. Von 1985 - 2006 war er Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie Berlin und bis 2001 an dem Deutschen Anwaltinstitut für Strafrecht Bochum/Berlin; seitdem hat er 57 Seminare zu Problemen der Strafverteidigung abgehalten. 2005 - 2007 nahm er einen Lehrauftrag an der Deutschen Hochschule für Verwaltung in Speyer wahr.
1992 wurde er vom Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz zum Justizrat ernannt.
Der Bundespräsident verlieh ihm 1997 das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Dr. Weihrauch hat zudem zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen verfasst (siehe unter Publikationen).