Unsere Geschichte
1953
GRÜNDUNG
Die Kanzlei wurde nach dem Krieg von Dr. Clemens Wemmer gegründet und hatte ihren Sitz im Anwesen Gaustraße 1. 1953 kam Rechtsanwalt Dr. Niebergall hinzu. Bereits damals wurde das bis heute beibehaltene Prinzip der Spezialisierung praktiziert. Rechtsanwalt Dr. Wemmer war als Strafverteidiger tätig, Rechtsanwalt Dr. Niebergall auf dem Gebiet des Zivilrechts.
NACHFOLGE
Seit 1970 ist Rechtsanwalt Dr. Weihrauch in der Kanzlei tätig und hat die Nachfolge von Rechtsanwalt Dr. Wemmer als Strafverteidiger angetreten. Zwei Jahre später kam Rechtsanwalt Christ, der jedoch leider früh verstarb, als Spezialist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hinzu.
1970
1985
SOZIUS
Seit 1985 war Rechtsanwältin Dr. Niebergall-Walter und seit 1986 Rechtsanwalt Walter in der Kanzlei tätig. Beide sind zum 30.06.2017 aus der Sozietät ausgeschieden. Als Nachfolger für Rechtsanwalt Christ wurde Rechtsanwalt Stichler 1990 in die Kanzlei und zum 01.01.1994 als Sozius aufgenommen.
UMZUG
Die Kanzlei ist im Dezember 2001 in neue Räumlichkeiten in das Bürogebäude am Justizzentrum Kaiserslautern am Bahnhof gezogen und befindet sich somit in unmittelbarer Nachbarschaft sämtlicher in Kaiserslautern ansässiger Gerichte.
Unser Anspruch höchster Kompetenz spiegelt sich in der Lage der Räumlichkeiten der Kanzlei: im 11. und 12. OG des Bürogebäudes - die Spitze.
2001
2007–2017
VERSTÄRKUNG
Zwischen 2007 und 2009 wurde das Team durch Herrn Rechtsanwalt Leppla (Schwerpunkt Bau-und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht) und Frau Rechtsanwältin Krumbacher (Schwerpunkt Verkehrsrecht, Arbeitsrecht) verstärkt.
Im Jahr 2010 kam Rechtsanwalt Berg als Strafverteidiger hinzu. Seit dem Jahr 2017 ist Frau Rechtsanwältin Fell-Bröhmer als Familienrechtlerin in der Kanzlei tätig.
Aus dem Innenleben
unserer Kanzlei
Portraits & Momentaufnahmen
Unser Gründer
JUSTIZRAT DR. EMIL NIEBERGALL ✝
Justizrat Dr. Emil Niebergall war Begründer der heutigen Sozietät.
1924 geboren, absolvierte er nach dem Zweiten Weltkrieg sein Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und legte im Jahre 1949 sein erstes juristisches Staatsexamen und im Jahre 1953 sein zweites juristisches Staatsexamen ab.
1956 erfolgte die Promotion (mit Prädikat) zum Doctor iuris utriusque (Doktor beider Rechte).
Von 1953 bis zu seinem Tode im April 2006 war er als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht und Landgericht Kaiserslautern, später auch bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken zugelassen und berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands aufzutreten.
Von 1976 bis 1980 war er Mitglied des Ehrengerichts, von 1981 bis einschließlich 1996 Mitglied des Ehrengerichtshofs (zweite Instanz) für Rechtsanwälte.
1988 wurde er vom Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz zum Justizrat ernannt.
Seine Persöhnlichkeit und sein Wirken auf dem Gebiete des gesamten Zivilrechts haben die Kanzlei wesentlich geprägt.